Versicherungsschutz gegen Elementarschäden Klimaveränderungen haben Auswirkungen auf Häufigkeit und Intensität von Elementar schäden wie z B durch Über schwemmungen Starkregen und Rückstau Vielfach sind solche Schäden durch normale Wohngebäudeversicherungen nicht gedeckt Und nur durch Einschluss einer speziellen Elementarschadendeckung ver sichert Rückstau Wenn Abwasser oder Fäkalien in den Keller strömen und keine Verstopfung der Grundstücks entwässerung vorliegt dann handelt es sich meist um Rück stau Dabei fließt im öffentlichen Kanal angestautes Abwasser über die Grundstücksentwässe rungsleitung in den Keller Der artige Effekte sind seit zig Jahren bekannt und die Vermeidung solcher Probleme gehört zu dem Grundwissen eines Fachinge nieurs oder eines Installations betriebes In dem Fall dass der Gebäudekeller über eine offene ungeschützte Verbindung zum Hausanschlußkanal verfügt wird der Keller bei starken Re genfällen oder bei einer starken Inanspruchnahme des Abwas sernetzes geflutet Diese offenen Verbindungen zum Hausan schlußkanal können z B Fußbo denentwässerungen in Kellern aufgestellte Toiletten Duschen etc sein Bei einer Überflutung steigt das Wasser in den Einlauf schächten und in den Räumen in denen sich Öffnungen zur Abwassereinleitung befinden nach dem Gesetz der kommu nizierenden Röhren bis zur Rückstauebene Straßenober kante wenn nicht besondere Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind Ein Rückstau ist nicht möglich wenn die Öff nungen der Hausentwässerung oberhalb der Straßenoberkante liegen Das ist vorstellbar wenn das Haus am Hang liegt und die Straßenoberkante unterhalb der Kellersohle liegt Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer oder sein Beauftragter Planer Installationsbetrieb etc für den Schutz vor Rückstau verantwort lich Zu den versicherten Gefahren in der Elementarschadenversi cherung gehören Überschwem mung des Versicherungsgrund stücks Erdbeben Erdfall Erdrutsch Schneedruck Lawi nen und Vulkanausbruch so wie Rückstau In Berlin dürfte hauptsächlich die Gefahr Rück stau und Überschwemmung von Interesse sein Überschwemmung Versichert ist bei der Gefahr Überschwemmung eine Über flutung des Grund und Bodens auf dem das versicherte Gebäu de liegt durch die Ausuferung von oberirdischen stehenden und fließenden Gewässern oder durch Witterungsnieder schläge Eine Überflutung von Grund und Boden liegt vor wenn sich auf der Geländeober fläche erhebliche Wassermen gen ansammeln Infolgedessen besteht kein Versicherungs schutz wenn sich Wasser auf Gebäudeteilen z B Flachdä chern oder Balkonen ansam melt in das Gebäude eindringt und dort Schäden an versicher ten Sachen anrichtet Staut sich Regenwasser ausschließlich im Lichtschacht eines versicherten Gebäudes und drückt durch sein Gewicht eine Fensterschei be ein so besteht kein Versiche rungsschutz für Schäden die am versicherten Gebäude ent stehen Sicherheit nach Maaß Ihr Besitz in besten Händen Seit 2000 befindet sich das Büro in Pankow Weißensee Das Team von Jürgen Maaß ist stets für Ihre Fragen und Wünsche da Wir begleiten und beraten Sie langfristig mit Erfahrung Kompetenz und Ehrlichkeit Als AXA Kunde profitieren Sie von umfassendem Schutz und optimalem Service Im Scha densfall sind wir immer für Sie da Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Jürgen Maaß unter Tel 030 94 38 03 41 AXA Generalvertretung Jürgen Maaß Alt Blankenburg 65 13129 Berlin Tel 030 94 38 03 41 o 0172 294 81 74 E Mail juergen maass axa de www AXA de juergen maass Generalvertretung Jürgen Maaß Anzeige Ihre Hausbank kündigt einen Gutachtertermin an und Sie wis sen gar nicht warum Und fra gen sich ob Sie diesen Termin wahrnehmen müssen Nein Solange Kunden ihre Raten pünktlich bezahlen haben Kre ditinstitute keinerlei rechtlichen Anspruch auf Besichtigungen Hypothekenkunden die von ihrer Bank nicht bestellte Gut achtertermine aufgedrängt be kommen sollten sich nicht ver unsichern lassen Auch wenn die Besichtigung unter dem Vorwand bankaufsichtsrecht licher Vorschriften angekün digt wird braucht das Kunden nicht zu kümmern sie müssen nicht zustimmen Besonders dreist sind Fälle in denen das Kreditinstitut bei unauffälligen Kunden die ihre Verpflichtungen immer pünktlich erfüllen auf eine In nenbesichtigung drängt Die Verbraucherzentrale empfiehlt gelassen zu bleiben Solange die Raten pünktlich bezahlt werden hat die Bank keinerlei rechtlichen Anspruch auf der artige Überprüfungen Wer den unerwünschten Besichtigungs termin ablehnt braucht des wegen auch keine Kündigung des Hypothekendarlehens zu befürchten Im Falle einer Neufinanzierung hingegen kann die Bank ihr Kreditangebot durchaus von ei ner Besichtigung der Immobilie abhängig machen Allerdings darf sie die Kosten für ein sol ches Wertgutachten nicht dem Kunden in Rechnung stellen Sollten Sie weitere verbrau cherrelevante Fragen zu die sem oder anderen Themen ha ben können Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen in Berlin und Brandenburg wen den Außerdem können Sie auf der Homepage der Berli ner 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