Schimmelbefall in der Woh nung eine Horrorvorstellung für viele Mieter So kann der Schimmel nicht nur gesund heitliche Beschwerden bei den Bewohnern hervorrufen sondern auch zu einem hand festen Streit mit dem Vermieter führen Schließlich muss unter anderem geklärt werden wie der Schimmel entstehen konn te wer die Beseitigungskosten übernehmen muss und ob der Mieter zur Mietminderung be rechtigt ist Schimmelbefall ist ein Sachmangel Grundsätzlich gilt Schimmel befall in der Wohnung stellt einen erheblichen Mangel dar schließlich kann eine verschimmelte Wohnung die Bewohner wortwörtlich krank machen ein vertragsgemäßer Gebrauch der Räumlichkeiten ist also nicht mehr möglich Allerdings stehen dem Mieter Gewährleistungsrechte z B Mietminderung nur zu wenn er diesen gesundheitsgefähr denden Zustand nicht selbst herbeigeführt hat etwa durch unzureichende Lüftung Trägt danach der Mieter die Schuld am Schimmelbefall so kann sein Vermieter nicht nur weiterhin die Zahlung der vollständigen Miete von ihm verlangen son dern auch noch die Übernahme der Schimmel Beseitigungsko sten Sind dagegen Baumängel oder andere Ursachen aus der Sphäre des Vermieters für den Schimmel verantwortlich so kann der Mieter von seinen Ge währleistungsrechten Gebrauch machen Wer muss was beweisen Zunächst muss der Mieter nach weisen dass überhaupt ein Mangel an der Mietsache vor liegt Danach trifft den Vermie ter die Pflicht darzulegen dass dieser Mangel nicht aus seiner Sphäre z B undichte Fenster schlechte Dämmung kommt sondern aus der seines Mieters Der muss nun beweisen dass der Schimmel nicht durch sein Wohnverhalten entstanden ist Ein Hin und Her vor Gericht also weshalb regelmäßig Sach verständigengutachten in Auf trag gegeben werden mit denen die Gesundheits und Geruchs belastungen sowie die Ursache der Schimmelbildung geklärt werden sollen Oft kommen aber sowohl ein baulicher Mangel als auch fal sches Wohnverhalten für den Schimmelbefall in Betracht Hier nimmt das Gericht in der Regel eine hälftige Mitverur sachung der Mietparteien an so müssen z B Mieter und Vermieter jeweils 50 der Be seitigungskosten tragen Sofern jedoch ein Baumangel über Jah re hinweg nicht zur Schimmel Schimmel in der Wohnung wer haftet Eine Besichtigung der privaten Wohnung durch den Vermieter oder andere Personen empfin den viele Mieter als unange nehm Sie ist aber kaum zu ver meiden wenn beispielsweise der Mietvertrag bald endet oder die Eigentumswohnung ver kauft werden soll Das Fotogra fieren und das Veröffentlichen von Lichtbilder ist dem Eigentü mer aber nicht erlaubt entschied das Amtsgericht AG Steinfurt Zeitgemäßer Wohnungsverkauf im Internet Der Fall spielt in einem Haus mit zwei Wohnungen deren Ei gentümer zusammen eine Woh nungseigentümergemeinschaft WEG bilden Eine Eigentüme rin plante ihre vermietete Woh nung zu verkaufen Dafür wollte sie Fotos auch von den Innen räumen machen und diese un ter anderem für das Exposé und Online Anzeigen verwenden Sie argumentierte das sei heutzuta ge üblich und werde von jedem potenziellen Käufer erwartet Der Mieter hingegen sah das als un zulässigen Eingriff in seine Pri vatsphäre und wollte keinesfalls Bilder seiner gemieteten Privat wohnung im Internet haben Auch die Besichtigung seiner Wohnung durch Kaufinteressen ten lehnte er ab Der andere Teil der Wohnungseigentümerge meinschaft sei mit dem Verkauf der Wohnung nicht einverstan den und werde ohnehin sämt liche potenziellen Käufer ver schrecken Der Mieter meinte daher müsse er eine Besichtigung nicht dulden Nach Ausspruch einer Abmahnung erhob die Ei gentümerin Klage mit dem Ziel das Anfertigen von Fotos und das Besichtigen der Wohnung zu er möglichen Verkauf per Exposé ohne Fotos möglich Das Bürgerliche Gesetzbuch BGB bestimmt für Mieter ab gesehen von Maßnahmen der Modernisierung grundsätzlich keine Duldungspflichten Dieser soll vielmehr seine Mietwoh nung möglichst ohne Störungen nutzen können Die Unverletz lichkeit der Wohnung ist in Art 13 Grundgesetz GG sogar aus drücklich geschützt Anderer seits darf auch das durch Art 14 Grundgesetz GG geschützte Eigentumsrecht eines Vermieters nicht außer Acht gelassen wer den Bei seiner Abwägung geht das Gericht davon aus dass eine Wohnung auch ohne Lichtbilder verkauft werden kann In einer Zeitung oder bei einem Makler sind oft nur Außenansichten zu sehen oder auch gar keine Fotos vorhanden Schließlich gab es wohl auch bereits zuvor Kaufin teressenten die wie vorgetragen wurde von dem anderen Mit glied der bestehenden Eigen tümergemeinschaft verschreckt wurden In diesem Punkt gibt das Urteil daher dem Mieter recht und verbietet dem Eigentü mer Aufnahmen der vermieteten Wohnung anzufertigen Ob Fotos zulässig wären wenn diese nicht online gestellt sondern nur für eine geringe Anzahl gedruck ter Exposés verwendet werden sollten lässt das Urteil allerdings ausdrücklich offen Besichtigungsrecht für Vermieter mit Interessenten Die Besichtigung durch poten zielle Käufer muss der Mieter jedoch dulden entschied der Amtsrichter Das ergibt sich aus den allgemeinen Pflichten zwi schen Mietern und Vermietern und ist ständige Rechtsprechung Anderenfalls wäre der Vermieter in seinem Eigentumsrecht das auch einen möglichen Verkauf der Eigentumswohnung um fasst zu sehr eingeschränkt Die Belastung für den Mieter ist da gegen als gering anzusehen und muss dahinter zurückstehen Die Durchsetzung des Anspruches ist in diesem konkreten Fall auch nicht rechtsmissbräuchlich Das Verhalten des Miteigentümers das seinerseits möglicherweise gegen die Teilungserklärung ver stößt entbindet den Mieter nicht von seinen Pflichten Stellt der sich insoweit weiter quer drohen ihm nach dem Urteil Ordnungs geld und ersatzweise sogar Ord nungshaft Quelle AG Steinfurt Urteil v 10 04 2014 Az 21 C 987 13 ADS Vermieter darf eigene Wohnung nicht fotografieren R RF Fo to lia co m In go H of fm an n F ot oli a co m gewusst wie BAU MIETRECHT JEDERZEIT IM INTERNET WWW GEWUSSTWIE ONLINE DE 10 AUSGABE 2014 15

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