AUSGABE 1 2015 RECHT10 Neue und geänderte Gesetze und Bestimmungen führen bei Ver brauchern und Bürgern schnell zu Verunsicherungen Und es gibt wie in jedem Jahr eine Reihe wichtiger Änderungen und Neureglungen So zum Beispiel Steuerhinterziehung wird erheblich teurer Die Verschärfung der strafbefrei enden Selbstanzeige Künftig wirkt die Selbstanzeige nur noch in deutlich engeren Grenzen straf befreiend und sie wird erheb lich teurer Die Grenze bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geld betrags bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt wird von 50 000 auf 25 000 Euro abgesenkt Mindestlohn Ab Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8 50 Euro die Stunde allerdings nicht für Unter 18 Jährige ohne Berufsabschluss Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Pflicht und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten Bis Ende 2016 dürfen auch Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen befristet vom Mindestlohn nach unten abweichen Und Zeitungs zusteller erhalten die 8 50 Euro erst von 2017 an 2015 sind es 75 Pro zent davon Im Jahr darauf sollen es 85 Prozent sein Die Arbeitgeber müssen nur bis zu einem Monats einkommen von 2 958 Euro den Beginn die Dauer und das Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen Die Regelung betrifft neun Branchen die nach dem Gesetz zur Bekämp fung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen sind Dies sind unter anderem Bau und Fleischwirtschaft aber auch Gaststätten Ursprünglich war eine Grenze von 4 500 Euro vorgesehen Bei Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften droht eine Geldbuße bis zu einer halben Million Euro Bei Verstößen gegen Meldepflichten oder fehlender Mitwirkung bei Prüfungen können Geldbußen bis zu 30 000 Euro ver hängt werden Und insbesondere in der Baubranche sollte interessie ren dass gesetzeswidriges Verhal ten den Verlust öffentlicher Aufträ ge zur Folge haben kann Wer den Makler bestellt bezahlt ihn Mitte des Jahres könnte der Ge setzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung tat sächlich umgesetzt werden Wer eine Wohnung sucht muss dem nach nur noch dann die Courtage von maximal 2 38 Monatskalt mieten übernehmen wenn er den Makler schriftlich beauftragt und dieser daraufhin passende Objekte gefunden hat Bislang ist es noch so dass der Eigentümer einen Makler mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragt und der Mieter zahlt Jedenfalls gilt das in der Regel in Ballungsräumen mit einem ange spannten Wohnungsmarkt Mietpreisbremse in angespannten Wohnlagen In besonders nachgefragten Wohn gebieten soll die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten verlang samen Das entsprechende Gesetz dürfte ebenfalls in der Jahresmit te kommen Es sieht vor dass die Mieten bei Neuvermietungen nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen Erstmieten in Neu bauten und Mieten nach umfang reichen Modernisierungen sollen aber davon ausgenommen sein Die betroffenen Gebiete mit an gespannten Wohnungsmärkten für die die Mietpreisbremse gelten soll werden durch die Länder für fünf Jahre festgelegt Neue Beitrags bemessungsgrenzen Im kommenden Jahr steigen auch die Bemessungsgrenzen in der Renten und Krankenversicherung In der allgemeinen Rentenversi cherung West von 5 950 Euro auf 6 050 Euro In Ostdeutschland steigt sie von 5 000 auf 5 200 Euro im Monat Die Beitragsbemes sungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt kom mendes Jahr 49 500 Euro nach 48 600 Euro für 2014 Im Monat sind das also ab 2015 genau 4 125 Euro nach 4 050 Euro im Vorjahr Höherer Steuerabzug für die Altersvorsorge Ab 2015 gelten neue Besteue rungsgrundlagen bei den Sonder ausgaben Statt bisher 78 Prozent können für 2015 nun 80 Prozent der Altersvorsorge Beträge in der Einkommenssteuer geltend ge macht werden Diese Änderung gilt für Summen bis 24 000 Euro Höherer Arbeitnehmer pauschbetrag Der Pauschalbetrag bei den Wer bungskosten Werbungskosten oder Arbeitnehmerpauschbetrag wird zum 1 Januar angehoben Er steigt von 1 000 auf 1 130 Euro Arbeitgeber kann Kinderbetreuung bezuschussen Eltern stehen oft vor einem Pro blem wenn es um die Vereinbar keit von Beruf und Familie geht Neuregelungen in der Steuerge setzgebung sehen unter anderem einen steuerfreien Arbeitgeber zuschuss für die Notbetreuung in Höhe von 600 Euro vor Dieser Zuschuss muss zusätzlich gewährt werden und ist hinsichtlich der Zweckbestimmung über Nach weise zu belegen Einlagensicherung bei privaten Banken sinkt Ab dem kommenden Jahr sinkt die Sicherungshöhe für Spargut haben bei privaten Banken Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken sind derzeit Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt Diese Sicherungs grenze wird ab dem 1 Januar auf 20 Prozent abgesenkt Garantiezins bei Lebens versicherungen sinkt weiter Zum 1 Januar 2015 tritt auch das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft Der Garantiezins wird damit für Neuverträge von 1 75 auf 1 25 Prozent abgesenkt Auch vorzeitig aussteigende Altkunden müssen durch das Reformpaket mit Einbußen rechnen Ist ein Ver sicherungsunternehmen finanziell schlecht aufgestellt muss es Kun den weniger bis gar nicht an seinen Bewertungsreserven beteiligen Biomüll muss getrennt gesammelt werden Ab 1 Januar gilt eine bundesweite Pflicht zum getrennten Sammeln von Bioabfällen Hersteller kom postierbarer Beutel wittern ein großes Geschäft um Millionen Verbrauchern das Sammeln zu er leichtern Die Vorschrift basiert auf dem im Jahr 2012 in Kraft getre tenen Kreislaufwirtschaftsgesetz Strengere Abgasnorm Neuwagen müssen ab dem 1 Sep tember 2015 die strengere Abgas norm Euro 6 erfüllen Besonders für Diesel bringt sie Änderungen Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide NOx ausstoßen sagt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland VCD Sie rät Dieselkäufern schon jetzt auf Euro 6 zu achten Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqua lität denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid Problem Kennzeichen Mitnahme bei Wohnortwechsel Seit 1 Januar wird die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahr zeugen bei Umzug aufgehoben Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des früheren Wohnortes behalten Erst bei einer Neuzulassung muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des neuen Wohn ortes beantragt werden Allerdings richten sich die Tarife der Kfz Versicherung weiterhin nach dem Wohnort ummelden muss man Autos also immer noch Neue Vorschriften für den Verbandkasten Bereits seit Januar 2014 gelten neue Regelungen in Bezug auf den Inhalt der Verbandkästen Die DIN 13164 sieht beispielsweise ein 14 teiliges Pflaster Set sowie Hautreinigungstücher im Verband kasten vor Ende Dezember 2014 läuft die Übergangsfrist für Fahr zeughalter zum Austausch alter Verbandkästen aus Damit ist der neue Verbandkasten Januar 2015 in jedem Auto Pflicht EU weit sind Gerichtsurteile vollstreckbar Ab 10 Januar 2015 werden Ent scheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt sondern auch vollstreckt ohne dass es einer zu sätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche Rechtsanwalt Ulrich Höcke Fachliche Antworten auf Fragen gibt Rechtsanwalt Ulrich Höcke Auf ein Neues in 2015 Neuregelungen im Recht ULRICH HÖCKE ULRICH HÖCKE RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT MEDIATOR Schwerpunkte Verwaltungsrecht Medizinrecht Arzthaftungsrecht Versicherungsrecht Familienrecht Grellstraße 1b 10409 Berlin Tel 0 30 53 01 68 16 Fax 0 30 49 91 38 01 Breitscheidstraße 59 16321 Bernau Tel 033 38 70 84 86 Fax 033 38 70 92 42 info rechtsanwalthoecke de www rechtsanwalthoecke de Anzeige

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